Doctor of Philosophy (PhDr.) Doktor filozofie (PhDr.)

Der slowakische Titel PhDr. ist in Deutschland nur relativ wenig bekannt. Der Titel PhDr. kann in Deutschland vor dem Namen z.B als PhDr. Max Mustermann geführt werden, wenn man den Abschluss rechtmäßig von einer anerkannten Hochschule wie der DTI University verliehen bekommen hat.

Das Studium unterscheidet sich von den bekannten Studiengängen in Deutschland. Der Abschluss als PhDr. beruht auf der eigenständigen Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit (Rigorosum) und einer mündlichen Prüfung vor einem Prüfungskomitee.

Der Umfang einer wissenschaftlichen Arbeit zur Erlangenung des Abschlusses PhDr. liegt in der Regel bei einem Textteil von 90 bis 120 Seiten. Nach der Abgabe der schriftlichen PhDr. Arbeit findet zunächst eine Plagiatsprüfung statt und zwei Gutachter bewerten die wissenschaftliche Arbeit. Bei einer positiven Begutachtung wird man zur mündlichen Prüfung zugelassen.

Der Vergleich mit Deutschland ist schwierig, da sich der Umfang bei wissenschaftlichen Arbeiten in Deutschland stark unterscheidet. So kann eine Dissertation in Deutschland zum Dr. med oder Dr. dent. lediglich einen Umfang von 50 Seiten bis 90 Seiten haben und eine Dissertation zum Dr Sc. hum, nur einen Umfang von 90 bis 150 Seiten aufweisen. Quelle: Universität Tübingen

Im Bereich der Geisteswissenschaften sind in Deutschland umfangreiche Dissertationen mit 200 Seiten und mehr üblich. Der Umfang einer PhDr. Arbeit kann also deutlich umfangreicher sein als bei einem deutschen Mediziner, hingegen deutlich geringer sein als bei eine Geistenwissenschaftler in Deutschland.

Der Abschluss wird auch umgangssprachlich als kleines Doktorat bezeichnet. Der Titel PhDr. darf in Deutschland rechtmäßig vor dem Namen geführt werden. Der Titel PhDr. darf nicht in einen Personalausweis eingetragen werden und berechtigt nicht zur Führung des Titel Dr.

PhDr Titel

PhDr. Oliver Scharfenberg
Master of Business Administration

Muster einer PhDr. Abschlussarbeit (PhDr. Dissertation)

Viele Leser haben uns geschrieben und gefragt, wie genau eine PhDr. Abschlussarbeit (PhDr. Dissertation / rigorosen Arbeit) aussieht? Gerne möchte wir an dieser Stelle mehr Transparenz schaffen und stellen Ihnen kostenfrei eine PhDr. Abschlussarbeit (PhDr. Dissertation) auszugsweise zur Verfügung. So bekommen Sie iene konkrete Vorstellung wie genau eine PhDr. Arbeit aussieht. Hier finden Sie zudem unseren Vertrag über die Studienberatung und Vermittlung eines Studienplatzes.

Sollten Sie sich für ein Studium an der DTI University in deutscher Sprache mit der Unterstützung von BERLIN International Studies entscheiden, stellen wir Ihnen gerne die Abschlussarbeit von PhDr. Oliver Scharfenberg vollständig zur Verfügung. So haben Sie eine konkrete Hilfestellung zur Erstellung Ihrer eigenen PhDr. Abschlussarbeit (PhDr. Dissertation).

Als PhDr. Studentin oder PhDr. Student erstellen Sie Ihre PhDr. Abschlussarbeit vollständig in deutscher Sprache. Wir und Ihr persönlicher Betreuer begleiten Sie in deutscher Sprache.

Am Ende der Abschlussarbeit erstellen Sie eine Zusammenfassung der gesamten Arbeit. Diese sollte in etwa 10 Seiten lang sein. Wir kümmern uns um die Übersetzung dieses Teiles in die slowakische Sprache. Die mündliche Abschlussprüfung erfolgt ebenfalls in deutscher Sprache.

Mündliche Prüfung und Muster einer PhDr. Urkunde

Nachdem Sie Ihre Abschlussarbeit eingereicht haben, wird die Arbeit von zwei Gutachtern der DTI University bewertet. Wenn diese die Arbeit positiv bewerten wurde, werden Sie zur mündlichen Prüfung (Verteidigung der rigorosen Arbeiten) eingeladen. Hier stelle ich kurz den Ablauf bei PhDr. Oliver Scharfenberg dar:

1. Erläuterung des Titels und des Verfassers durch den Präsidenten der Kommission

2. Verteidigung (wir empfehlen PowerPoint, es geht aber auch ohne)

Einleitender Teil (ca. 10% der Zeit.)

Die stellen als Autor Ihrer rigorosen Arbeit (PhDr. Dissertation) das Thema der Abschlussarbeit dar und begründen die Auswahl und die Bedeutung des gewählten Themas.

Hauptteil (ca. 80 % der Zeit)

  • Hauptziel und Meilensteine
  • Arbeitsmethodik
  • Methoden und Wege zur Gewinnung von Informationen und Daten
  • Merkmale der Forschung- oder Forschungsdaten
  • Ergebnisse (wichtigste qualitative, quantitative Daten, statistische Signifikanz)
  • Vergleich mit anderen Ergebnissen in Veröffentlichungen und anderen (soweit zutreffend)
  • Schlussfolgerungen – Antworten auf Sondierungs- oder Forschungsfragen, Bestätigung – Nichtbestätigung von Hypothesen, Zielerreichung
  • Nutzen Ihrer Arbeit, Empfehlungen für die Praxis, Nutzungsmöglichkeiten Ihrer Ergebnisse in der Praxis

Letzter Teil (ca. 10% der Zeit)

Abschließende Präsentation der Erkenntnisse des Autors, Ideen und Vorschläge für mögliche Vorgehensweisen für die Zukunft.

3. Fragen der Opponenten und Diskussion

PhDr. Dissertation / Abschlussarbeit

PhDr. Urkunde

Führung des PhDr. (Doktortitels) in Deutschland

„Personen, denen nach dem 6. September 2007 ein kleiner Doktorgrad verliehen worden ist, bzw., die nicht bis zu diesem Stichtag zum Promotionsverfahren zugelassen waren oder solche, die den kleinen Doktorgrad ohne Promotionsverfahren oder Promotionsstudium erworben haben, können diesen in der Originalform oder in der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein üblichen Abkürzung führen

Quelle: https://www.berlin.de/sen/wissenschaft/studium/abschluesse-und-titelfuehrung/haeufige-fragen/

Hochschulgrade aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Hochschulgrade des Europäischen Hochschulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen können in der Originalform ohne den Zusatz der verleihenden Hochschule geführt werden.“

Quelle: https://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mwk/intern/bilder/3_Forschung/2021-07-14_Merkblatt_F%C3%BChrung_auslaendischer_Grade_-_Stand_Juli_2021.pdf

Hochschulgrade aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums, sowie Hochschulgrade des Europäischen Hochschulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen können in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung (d.h. ohne Angabe der verleihenden Institution) genehmigungsfrei geführt werden.

Quelle: Informationen zur Führung ausländischer akademischer …Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunsthttps://www.stmwk.bayern.de › download › 1347…

Hochschulgrade aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums sowie Hochschulgrade des Europäischen Hochschulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen können in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung genehmigungsfrei

geführt werden.“

Quelle: https://mwfk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Neu_Merkblatt_auslaendische%20rakademischerGrade.4112699.pdf

„Grade, Bezeichnungen und Titel aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie des Europäischen Wirtschaftsraums sowie des Europäischen Hochschulinstituts Florenz dürfen in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden

Quelle: https://www.haefen.bremen.de/sixcms/media.php/13/Infoblatt%20Grade.pdf

„Allgemeinverfügung zur Führung ausländischer Hochschulgrade gemäß § 69 Absatz 4 des Hamburgischen Hochschulgesetzes § 1:

(1) Hochschulgrade aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz sowie Hochschulgrade des Europäischen Hochschulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen können unter den Voraussetzungen nach § 69 Absatz 1 HmbHG in der Form, in der sie verliehen wurden (Originalform), ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden.

Quelle: https://www.hamburg.de/resource/blob/196376/320a08b74c812b41915a38e67da2cabb/auslaendische-hochschulgrade-11-2023-data.pdf

„Für die Führung ausländischer Doktorgrade gelten die zuvor dargestellten Grundsätze. Ausnahmen bestehen in folgenden Fällen:

  • Doktorgrade aus Mitgliedstaaten der EU oder Europäischen Wirtschaftsraums sowie
  • Hochschulgrade des Europäischen Hochschulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen.

Diese können in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden.“

Quelle: https://wissenschaft.hessen.de/studieren/auslaendische-hochschulabschluesse/fuehrung-akademischer-grade#:~:text=Seit%20dem%2020.12.2004%20d%C3%BCrfen,Dezember%202021.

„Von diesem Grundsatz gibt es nach Ziffer 1-4 des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i. d. F. vom 28.05.2021 folgende Begünstigungen: Inhaber von in einem wissenschaftlichen Promotionsverfahren erworbenen Doktorgraden, die von einer Hochschule eines Mitgliedsstaats der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums sowie von dem Europäischen Hochschulinstitut Florenz und der Päpstlichen Hochschule erworben wurden, können anstelle der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich üblichen Abkürzung wahlweise die Abkürzung „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz und ohne Herkunftsangabe (d. h. ohne Angabe der verleihenden Hochschule oder Institution) führen. Dies gilt nicht für die Doktorgrade, die ohne Promotionsstudien und -verfahren vergeben werden (sog. Berufsdoktorate) und für Doktorgrade, die nach den rechtlichen Regelungen des Herkunftslandes nicht der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation der Studienabschlüsse zugeordnet sind.“

Quelle: https://mwg.rlp.de/themen/wissenschaft/internationalisierung/im-ausland-erworbene-akademische-grade

„Bei Hochschulabschlüssen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), des Europäischen Hochschulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen erworben wurden, kann die Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden

Quelle: https://service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=1620595

„II. Besonderheiten

Die Verordnung über die Führung ausländischer akademischer Grade, Titel und Tätigkeitsbezeichnungen (AkGradVO) vom 24.04.2008 enthält vom allgemeinen Führungsgrundsatz des § 10 Absatz 1 bis 3 NHG abweichende begünstigende Regelungen über die Führung von ausländischen Hochschulgraden …..aufgrund von Vereinbarungen der Länder (§ 4): daraus ergibt sich eine begünstigende Gradführung für

a) Grade, Titel und Tätigkeitsbezeichnungen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ohne Angabe der verleihenden Hochschule….“

Quelle: Informationsblatt zur Führung ausländischer akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen

„Für die Führung ausländischer Doktorgrade gelten die zuvor dargestellten Grundsätze. Ausnahmen bestehen in folgenden Fällen:

  • Doktorgrade aus Mitgliedstaaten der EU oder Europäischen Wirtschaftsraums sowie
  • Hochschulgrade des Europäischen Hochschulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen.

Diese können in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden.“

Quelle: https://wissenschaft.hessen.de/studieren/auslaendische-hochschulabschluesse/fuehrung-akademischer-grade#:~:text=Seit%20dem%2020.12.2004%20d%C3%BCrfen,Dezember%202021.

Hochschulgrade aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Hochschulgrade des Europäischen Hochschulinstitutes Florenz und der Päpstlichen Hochschulen können in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden

Quelle: https://www.studieren.sachsen.de/informationen-zur-fuehrung-von-auslaendischen-graden-im-freistaat-sachsen-4891.html

„Wurde ein akademischer Hochschulgrad aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder ein Hochschulgrad des Europäischen Hochschulinstituts Florenz oder der Päpstlichen Hochschulen erworben, so kann dieser in der Originalform (ausländischer Wortlaut des Hochschulgrades in der verliehenen Originalurkunde) ohne Herkunftsbezeichnung (d.h. ohne Angabe der verleihenden Institution) genehmigungsfrei geführt werden. Diese Ausnahme gilt nicht für erworbene Hochschulgrade des Nordteils Zyperns.“

Quelle: https://mwu.sachsen-anhalt.de/wissenschaft/studium/auslaendische-hochschulabschluesse/auslaendische-grade

„Für die Führung ausländischer Doktorgrade gelten die zuvor dargestellten Grundsätze. Ausnahmen bestehen in folgenden Fällen:

  • Doktorgrade aus Mitgliedstaaten der EU oder Europäischen Wirtschaftsraums sowie
  • Hochschulgrade des Europäischen Hochschulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen.

Diese können in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden.“

Quelle: https://wissenschaft.hessen.de/studieren/auslaendische-hochschulabschluesse/fuehrung-akademischer-grade#:~:text=Seit%20dem%2020.12.2004%20d%C3%BCrfen,Dezember%202021.

Hochschultitel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie des Europäischen Hochschulinstituts Florenz, der Deutsch-Französischen Hochschule und der Päpstlichen Hochschulen können in der Originalform auch ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden.“

Quelle: https://wirtschaft.thueringen.de/wissenschaft/anerkennung#:~:text=F%C3%BChrung%20ausl%C3%A4ndischer%20Hochschulgrade,seit%202003%20genehmigungsfrei%20gef%C3%BChrt%20werden.

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